Affiliate-Hinweis & Werbekennzeichnung
Transparenz ist für uns kein Marketingversprechen, sondern eine rechtliche und ethische Selbstverständlichkeit. Auf dieser Seite legen wir vollständig offen, wie Event.com.de sich finanziert, mit welchen Partnerprogrammen wir zusammenarbeiten und warum Affiliate-Links für Sie als Nutzerin oder Nutzer niemals teurer sind als der direkte Besuch des jeweiligen Anbieters.
1. Was sind Affiliate-Links?
Affiliate-Links – im deutschen Sprachgebrauch auch Provisionslinks, Partnerlinks oder Empfehlungslinks genannt – sind spezielle Hyperlinks zu Drittanbietern, in denen eine eindeutige Partnerkennung mitübermittelt wird. Tätigen Sie nach einem Klick auf einen solchen Link beim verlinkten Anbieter eine Buchung, einen Kauf oder einen Vertragsabschluss, ordnet der Anbieter diesen Vorgang Event.com.de zu und schreibt uns eine im Voraus festgelegte Provision gut.
Die technische Umsetzung erfolgt typischerweise über Cookies, URL-Parameter (sogenannte „Tracking-Tags") oder serverseitige Zuordnungen. Für den Endpreis Ihrer Buchung ist die Verwendung eines Affiliate-Links irrelevant: Die Provision wird aus dem Marketing- und Akquisebudget des Anbieters bezahlt und niemals auf Sie umgelegt.
2. Mit welchen Partnerprogrammen arbeitet Event.com.de zusammen?
Event.com.de beteiligt sich an mehreren Performance-Partnerprogrammen, die thematisch zum Schwerpunkt der Plattform – Events, Konzerte, Sport, Festivals, Theater und Reisen – passen. Wir wählen Partner ausschließlich nach inhaltlicher Relevanz, Verlässlichkeit der Anbieter und Verbraucherfreundlichkeit der Konditionen aus.
- CTS Eventim AG & Co. KGaA – Marktführer für Konzert-, Sport- und Theatertickets in Deutschland
- Reservix GmbH – Ticket-Vermittlung für regionale Veranstaltungen, Theater und Festivals
- Ticketmaster Germany GmbH – Internationale Konzerttickets und Tourdaten
- FKP Scorpio / Live Nation Germany – Festival- und Großveranstaltungstickets
- GetYourGuide Deutschland GmbH – Erlebnisbuchungen, Stadtführungen, Aktivitäten rund um Events
- Booking.com B.V. – Hotel- und Unterkunftsbuchungen für An- und Abreise zu Veranstaltungen
- Sixt SE, DB Vertrieb GmbH – Mobilitätsoptionen für Anreisen
- Amazon Partnernet (Amazon EU S.à r.l.) – Sachbücher, Equipment und Merchandise mit Bezug zu Veranstaltungen
- Awin AG sowie impact.com Europe Ltd. – Performance-Netzwerke, über die einzelne der oben genannten Programme ausgespielt werden können
Diese Liste wird laufend gepflegt. Falls eine Partnerschaft endet oder neu hinzukommt, aktualisieren wir die Übersicht zeitnah. Sollte sich Ihrer Wahrnehmung nach ein Eintrag widersprüchlich zur tatsächlichen Verlinkung verhalten, freuen wir uns über eine kurze Nachricht über die Kontaktseite.
3. Wie erkennen Sie Affiliate-Links auf Event.com.de?
Gemäß § 6 Telemediengesetz (TMG) sowie § 5a Absatz 6 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind kommerzielle Kommunikationen, zu denen auch Affiliate-Inhalte gehören, eindeutig als solche zu kennzeichnen. Event.com.de setzt diese Anforderungen wie folgt um:
3.1 Allgemeine Offenlegung auf dieser Seite
Diese Seite stellt die zentrale, dauerhaft erreichbare Offenlegung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 9. September 2021, Az. I ZR 90/20 – „Influencer I") dar. Sie ist aus dem Footer jeder Unterseite verlinkt und bei jeder Buchung über Event.com.de ohne Umweg auffindbar.
3.2 Kontextuelle Kennzeichnung am Link
Innerhalb redaktioneller Beiträge kennzeichnen wir Provisionslinks direkt im Umfeld des Verweises – beispielsweise durch:
- vorangestellte Hinweise wie „Anzeige", „Werbung", „*Provisionslink" oder „[Affiliate]"
- einen Sternhinweis (
*) am Linktext mit Erläuterung am Ende der Sektion oder des Beitrags - visuelle Hervorhebung von Vergleichsboxen oder Buchungswidgets als „Kaufoption mit Provision"
3.3 Technische Kennzeichnung
Outbound-Links, die Provisionscharakter haben, tragen je nach Anforderung des Partners zusätzlich das HTML-Attribut rel="sponsored" oder rel="nofollow sponsored". Damit folgen wir den Vorgaben der Google Search Quality Guidelines vom März 2020 zur Kennzeichnung kommerzieller Links.
4. Beeinflussen Affiliate-Provisionen unsere redaktionellen Empfehlungen?
Diese Frage ist für eine seriöse Empfehlungsplattform die wichtigste Vertrauensfrage – und unsere Antwort lautet: nein. Konkret bedeutet das:
- Welche Events wir in unseren Übersichten listen, entscheidet die Redaktion auf Basis von Relevanz, Aktualität und Nachfrage – nicht nach Provisionshöhe.
- Welcher Ticketanbieter bei einem Event verlinkt wird, hängt primär davon ab, wer das Ticket tatsächlich vertreibt. Verkauft ein Veranstalter exklusiv über Eventim, verlinken wir Eventim. Bietet ein lokales Stadttheater Reservix-Tickets an, verlinken wir Reservix – ungeachtet etwaiger Provisionsunterschiede.
- Lassen sich Tickets über mehrere Kanäle beziehen, ordnen wir nach Verfügbarkeit, Verbraucherfreundlichkeit (Stornoregelung, Gebührenniveau) und Reputation des Anbieters, nicht nach Provisionshöhe.
- Negative Bewertungen oder Hinweise auf problematische Praktiken eines Anbieters werden auch dann veröffentlicht, wenn eine Partnerschaft besteht. Eine Partnerschaft schließt redaktionelle Kritik nicht aus.
Sollten wir im Einzelfall von dieser Regel abweichen müssen – etwa weil ein Partner einen exklusiven Vertriebsweg führt – machen wir dies im jeweiligen Beitrag transparent.
5. Was kostet das die Nutzer?
Nichts. Affiliate-Provisionen werden vollständig vom verlinkten Anbieter aus dessen Marketing- und Akquisebudget bezahlt. Im Endkundenpreis für ein Ticket, eine Hotelbuchung oder ein Erlebnis ist eine Provisionszahlung nicht enthalten – sie ist Teil der Kalkulation, mit der der Anbieter Neukunden gewinnt.
Sie zahlen über einen Affiliate-Link von Event.com.de keinen Cent mehr, als Sie bei direktem Aufruf der Anbieterseite zahlen würden. Häufig sind die Preise sogar identisch, weil dieselben dynamischen Preissysteme zugrunde liegen.
6. Datenschutz im Zusammenhang mit Affiliate-Tracking
Affiliate-Tracking erfordert die Zuordnung eines Klicks zu einer späteren Buchung. Dies geschieht in den meisten Fällen über Cookies, die der jeweilige Anbieter beim ersten Besuch über einen Affiliate-Link auf Ihrem Gerät speichert. Welche personenbezogenen Daten dabei verarbeitet werden, regelt die Datenschutzerklärung des jeweiligen Anbieters.
Event.com.de selbst verarbeitet durch das Setzen oder Anklicken eines Affiliate-Links keine zusätzlichen personenbezogenen Daten, die über die in unserer Datenschutzerklärung dokumentierten Verarbeitungen hinausgehen. Die Affiliate-Cookie-Verwaltung obliegt vollständig den Drittanbietern.
Über den auf Event.com.de eingebundenen Consent-Banner (Google Funding Choices) können Sie Marketing- und Drittanbieter-Cookies jederzeit ablehnen oder widerrufen. Eine Ablehnung führt nicht zu Mehrkosten oder Funktionseinschränkungen bei der Nutzung der Anbieterseiten.
7. Rechtliche Grundlagen der Werbekennzeichnung
Die Pflicht zur Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation auf redaktionellen Plattformen ergibt sich in Deutschland aus mehreren Normen:
- § 6 Telemediengesetz (TMG) – Allgemeine Informationspflichten für kommerzielle Kommunikation
- § 5a Absatz 6 UWG – Verbot der Verschleierung eines kommerziellen Zwecks einer geschäftlichen Handlung
- § 22 Medienstaatsvertrag (MStV) – Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt in Telemedien
- BGH-Rechtsprechung – insbesondere Urteile zu Influencer-Marketing (I ZR 90/20, I ZR 35/21, I ZR 126/20 vom 9. September 2021)
- Leitlinien der Medienanstalten – „Werbekennzeichnung bei Social-Media-Angeboten" der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten
Diese Anforderungen gelten unabhängig davon, ob im Einzelfall eine konkrete Vergütung fließt: Bereits die Möglichkeit einer Vergütung – etwa bei einem Affiliate-Partnerprogramm – löst die Kennzeichnungspflicht aus.
8. EU-Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt für die außergerichtliche Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Diese Plattform ist auch erreichbar, sofern Sie Beschwerden im Zusammenhang mit Affiliate-Vermittlungen über Event.com.de haben.
Hinweis nach § 36 VSBG: Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9. Fragen, Hinweise oder Beanstandungen?
Sollten Sie eine Stelle auf Event.com.de finden, an der ein Affiliate-Link Ihrer Auffassung nach nicht ausreichend gekennzeichnet ist, sind wir Ihnen für einen Hinweis dankbar. Wir prüfen jeden Hinweis und korrigieren etwaige Versäumnisse zeitnah.
Sie erreichen die Redaktion über unsere Kontaktseite. Antworten erfolgen in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen. Die formalrechtlich verantwortliche Stelle entnehmen Sie bitte dem Impressum.
10. Verhältnis zu unserem Geschäftsmodell
Event.com.de finanziert sich aus zwei Säulen: Affiliate-Provisionen aus den oben gelisteten Partnerprogrammen und Werbeeinnahmen über Google AdSense (Publisher-ID: ca-pub-2828507912890700). Wir verzichten bewusst auf bezahlte Mitgliedschaften, Abonnements oder Paywalls. Sämtliche Inhalte – Eventübersichten, Konzertkalender, Festivalguides, Stadtseiten – stehen ohne Registrierung kostenfrei zur Verfügung.
Diese duale Refinanzierung erlaubt es uns, redaktionell unabhängig zu bleiben. Weder ein einzelner Affiliate-Partner noch eine einzelne Werbekampagne kann den Betrieb der Plattform allein tragen – und damit hat auch kein einzelner Partner Hebel auf unsere redaktionelle Linie.
Häufige Fragen zur Werbekennzeichnung
Was passiert, wenn ich einen Provisionslink anklicke, aber nicht kaufe?
Nichts. Sie werden lediglich auf die Seite des Anbieters weitergeleitet. Tätigen Sie dort keine Buchung, fließt auch keine Provision. Es entstehen Ihnen keinerlei Verpflichtungen, weder gegenüber Event.com.de noch gegenüber dem Anbieter.
Gilt der Affiliate-Hinweis auch für AdSense-Werbung?
Nein. AdSense-Anzeigen werden über das Werbenetzwerk von Google ausgeliefert und unterliegen einer eigenständigen Werbekennzeichnung durch Google. Sie sind als Anzeige erkennbar und folgen den Vorgaben der DSGVO sowie der ePrivacy-Richtlinie. Details zur Cookie-Verarbeitung und zur Möglichkeit des Opt-Outs finden Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie in der Cookie-Richtlinie.
Wie kann ich Ihnen helfen, ohne über einen Affiliate-Link zu buchen?
Sie helfen uns bereits durch die Nutzung der Plattform: jeder Besuch unterstützt die werbefinanzierte Refinanzierung. Darüber hinaus freuen wir uns über Weiterempfehlungen, Verlinkungen aus Ihrem persönlichen Blog oder eine kurze Rückmeldung darüber, was Ihnen gefällt oder fehlt – über die Kontaktseite.
Wo finde ich noch mehr rechtliche Informationen?
Eine vollständige Übersicht aller rechtlichen Angaben (Anbieterkennung, Steuerangaben, presserechtlich Verantwortliche, EU-Streitschlichtung) finden Sie im Impressum. Die ausführliche Darstellung der Datenverarbeitung – einschließlich der Verarbeitung im Rahmen des Affiliate-Trackings – steht in der Datenschutzerklärung.