Eigenen Alkohol darfst du zu den meisten Konzerten nicht mitnehmen. Glasflaschen und Dosen sind aus Sicherheitsgründen fast überall verboten, und auch verschlossene Getränke werden am Einlass abgenommen. Alkoholische Getränke kannst du stattdessen am Ausschank im Venue kaufen. Für Minderjährige gelten die Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes: Bier und Wein ab 16, Spirituosen erst ab 18.
Fast jeder Veranstalter verbietet die Mitnahme eigener Getränke, egal ob alkoholisch oder nicht. Glasflaschen und Dosen stellen ein Verletzungsrisiko dar und werden grundsätzlich eingezogen. Auch verschlossene PET-Flaschen mit Alkohol kommen selten durch die Kontrolle. In der Praxis heißt das:
Versuche nicht, Getränke zu verstecken. Das Sicherheitspersonal kontrolliert Taschen systematisch, und wer beim Schmuggeln erwischt wird, riskiert im schlimmsten Fall den Einlassverweis ohne Ticketerstattung. Plane stattdessen ein kleines Budget für Getränke am Ausschank ein, dann erlebst du keine unangenehme Überraschung am Eingang. Die Hausordnung des Veranstaltungsortes regelt die Details und kann von Konzert zu Konzert leicht abweichen. Ein kurzer Blick auf die Einlasshinweise auf dem Ticket oder der Veranstaltungsseite klärt die Frage vorab zuverlässig. Wer mit dem Auto anreist, lässt Getränke am besten direkt im Kofferraum und nimmt nur das Nötigste mit hinein. Bei manchen kleineren Club-Konzerten wird weniger streng kontrolliert, aber selbst dort gilt die Hausordnung und du riskierst bei einem Fund die Abnahme. Grundsätzlich sparst du dir Stress, wenn du davon ausgehst, dass eigene Getränke nicht erlaubt sind, und dich stattdessen auf den Abend selbst konzentrierst.
Im Innenbereich verkaufen Veranstalter Bier, Wein und Mixgetränke an eigenen Ständen. Die Preise liegen deutlich über dem Supermarktpreis, das ist bei Konzerten üblich und einkalkuliert. Einige praktische Hinweise zum Kauf:
Gaststättenrechtlich dürfen Veranstalter nach dem Gaststättengesetz keine erkennbar betrunkenen Personen weiter bedienen. In der Praxis wird das unterschiedlich streng gehandhabt, aber übermäßiger Konsum kann dazu führen, dass dir der Ausschank verweigert wird. Mindestens ein alkoholfreies Getränk muss preislich günstiger angeboten werden als das günstigste alkoholische Getränk gleicher Menge, so schreibt es das Gaststättenrecht vor. Dieses Recht hilft dir, wenn du eine preiswerte alkoholfreie Alternative suchst. Achte beim Bezahlen auf die Pfandmarken: in vielen Venues kaufst du Wertmarken an einer Kasse und tauschst sie am Getränkestand ein, das beschleunigt den Ablauf und verkürzt die Wartezeit an der Bar erheblich. Trinkgeld ist am Konzertausschank nicht üblich, aber natürlich willkommen.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) gilt auch bei Konzerten. Die Altersgrenzen sind klar gestaffelt:
Das Personal am Ausschank ist verpflichtet, das Alter zu prüfen. In der Regel genügt ein Personalausweis oder Reisepass. Eltern, die ihr minderjähriges Kind begleiten, dürfen dem Kind trotzdem keinen Alkohol kaufen, den das Jugendschutzgesetz verbietet. Die Verantwortung liegt nicht nur beim Veranstalter, sondern auch bei jedem Erwachsenen, der Alkohol an Minderjährige weitergibt. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen. Für dich als jüngerer Konzertbesucher heißt das konkret: nimm einen Ausweis mit, damit du an der Bar nicht abgewiesen wirst. Die Regeln gelten unabhängig davon, ob das Konzert in einer Halle, einem Club oder unter freiem Himmel stattfindet. Bei begleiteten Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren erlaubt das Gesetz in Gaststätten den Konsum von Bier und Wein, wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist und ausdrücklich zustimmt. Ob diese Ausnahme auch beim Konzertausschank greift, hängt von der konkreten Umsetzung des Veranstalters ab und ist in der Praxis selten relevant.
| Alter | Bier, Wein, Sekt | Spirituosen und Mixgetränke |
| Unter 16 | verboten | verboten |
| 16 bis 17 | erlaubt | verboten |
| Ab 18 | erlaubt | erlaubt |
Indoor-Konzerte und Open-Air-Veranstaltungen unterscheiden sich in einigen Punkten. In geschlossenen Hallen gelten die Hausordnung und das Gaststättenrecht ohne Ausnahme. Draußen kommen zusätzliche Faktoren hinzu:
Unabhängig vom Ort gilt: im Bühnenbereich bestimmt der Veranstalter die Regeln, und der untersagt eigene Getränke praktisch immer. Im Campingbereich eines Festivals ist eigener Alkohol dagegen oft erlaubt, doch das steht in den jeweiligen Festivalregeln und variiert stark von Veranstaltung zu Veranstaltung. Informiere dich gezielt über die Regeln deines konkreten Events, damit du nichts Unnötiges mitschleppst. Bei Stadtfesten mit freiem Eintritt gelten oft lockerere Regeln als bei eingezäunten Konzertgeländen, aber auch dort kann der Ordnungsdienst Getränke beanstanden, die gegen kommunale Auflagen verstoßen.
Einige Fehler rund um Alkohol beim Konzert wiederholen sich ständig. Wenn du sie kennst, sparst du dir Ärger und Geld:
Ein guter Fahrplan: trink vor dem Konzert genug Wasser, nimm einen Ausweis mit und plane ein realistisches Getränkebudget. So bleibst du entspannt, kommst zügig durch den Einlass und genießt den Abend ohne böse Überraschungen. Bei längeren Veranstaltungen hilft ein Wechsel zwischen alkoholischen und alkoholfreien Getränken, damit du bis zum Ende fit bleibst und sicher nach Hause kommst. Denk außerdem an die Heimfahrt: wer mit dem Auto da ist, muss die gesetzliche Promillegrenze einhalten, und bei Fahranfängern in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze.
In VIP-Bereichen und Logen gelten oft abweichende Regeln. Manche VIP-Pakete beinhalten Getränke-Flatrates oder eigene Bars mit erweitertem Angebot. Trotzdem bleibt das Jugendschutzgesetz in Kraft, auch im VIP-Bereich darf an Minderjährige kein Alkohol ausgegeben werden.
Bei privat organisierten Konzerten, etwa in gemieteten Clubs, kann der Veranstalter eigene Regeln aufstellen. Er bleibt aber an das Gaststättenrecht und den Jugendschutz gebunden, sobald Alkohol öffentlich ausgeschenkt wird. Auch bei Firmenfeiern mit Live-Musik in öffentlich zugänglichen Räumen gelten die gleichen Vorschriften wie bei einem regulären Konzert. Wenn du eine Veranstaltung mit besonderen Getränkeangeboten besuchst, prüfe vorher, ob eigene Getränke trotzdem verboten sind, denn das ist auch in diesen Fällen fast immer so. Die Ausnahme bestätigt selten die Regel, und die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes hat das letzte Wort. Wenn du ein VIP-Ticket mit Getränkepaket hast, prüfe vorher den genauen Umfang: manche Pakete enthalten nur Softdrinks und Bier, während Cocktails oder Champagner separat berechnet werden.
Diese Übersicht ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung; die verbindlichen Regeln legt der jeweilige Veranstalter in seiner Hausordnung fest.
In der Regel nicht. Eigene alkoholische Getränke werden am Einlass abgenommen. Glasflaschen und Dosen sind grundsätzlich verboten. Alkohol gibt es stattdessen am Ausschank im Venue zu kaufen.
Bier, Wein und Sekt darfst du ab 16 Jahren kaufen und trinken. Spirituosen und branntweinhaltige Mixgetränke sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Ein Ausweis zur Alterskontrolle ist empfehlenswert.
Ja, das Gaststättenrecht schreibt vor, dass mindestens ein alkoholfreies Getränk günstiger sein muss als das billigste alkoholische Getränk gleicher Menge. Frag an der Bar gezielt danach.
Das Sicherheitspersonal kann dir den Einlass verweigern. Auch innerhalb des Venues kann dir bei deutlicher Trunkenheit der Ausschank verweigert oder du des Geländes verwiesen werden, je nach Veranstalter ohne Ticketerstattung.
Im Campingbereich erlauben viele Festivals begrenzt eigene Getränke, Glasflaschen sind aber fast immer verboten. Im Bühnen- und Konzertbereich gelten die gleichen Mitnahmeverbote wie bei einem regulären Konzert.
Nein, das Jugendschutzgesetz verbietet den Alkoholkonsum unter 16 Jahren grundsätzlich. Eltern dürfen ihrem Kind unter 16 keinen Alkohol kaufen oder weitergeben, auch nicht unter Aufsicht beim Konzert.