Was ist die GEMA und wann gilt sie?
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist die deutsche Verwertungsgesellschaft für Komponisten, Textdichter und Musikverleger. Sie verwaltet 2026 die Rechte von rund 88.000 Mitgliedern und etwa 4 Millionen ausländischen Berechtigten über Reziprokverträge. Wer in Deutschland Musik öffentlich wiedergibt — egal ob live, vom Tonträger, im Stream oder als Hintergrundbeschallung — ist nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) verpflichtet, dafür eine Lizenzgebühr an die GEMA zu zahlen.
Rechtsgrundlage ist § 15 UrhG (Verwertungsrechte), § 22 UrhG (Recht der öffentlichen Wiedergabe) und § 23 UrhG (Bearbeitungsrecht). Die GEMA selbst handelt auf Basis des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG). Die Verteilung der Einnahmen an Urheber erfolgt nach den GEMA-Verteilungsplänen, die jährlich aktualisiert werden.
Wichtig: Auch GEMA-freie Musik (Public Domain, eigene Kompositionen, Creative-Commons-Werke ohne Verlagsrechte) muss gemeldet werden, wenn der Veranstalter im Zweifel ist. Die GEMA hat eine sogenannte Vermutungsregel: Im Streitfall wird unterstellt, dass GEMA-pflichtige Musik gespielt wurde, sofern der Veranstalter nicht das Gegenteil beweist (BGH, Az. I ZR 14/14).
Wann ist eine GEMA-Anmeldung Pflicht?
Anmeldepflichtig ist jede öffentliche Veranstaltung, bei der Musik gespielt, vorgetragen oder wiedergegeben wird. Öffentlich bedeutet: jeder, der nicht zum engen Familien- oder Freundeskreis gehört, kann teilnehmen. Anmeldepflichtig sind auch:
- Konzerte, Festivals, Open-Air-Events
- Disco-Abende, Tanzveranstaltungen
- Hochzeiten mit öffentlicher Einladung oder Eintrittsgeld (rein private Hochzeit ist GEMA-frei)
- Firmenfeiern mit externen Gästen
- Karnevalssitzungen, Schützenfeste, Vereinsfeste
- Musikalische Untermalung in Restaurants, Cafés, Hotels (mit Pauschalvertrag)
- Streaming-Events, Hybrid-Konferenzen mit Musik
- Sport-Events mit Hintergrundmusik (z.B. Pause-Musik in Stadien)
- Kindergeburtstage in öffentlichen Räumen
Anmeldefrist
Eine Veranstaltung muss spätestens am Werktag vor der Veranstaltung bei der GEMA gemeldet sein. Empfohlen wird die Anmeldung 2–4 Wochen vorher, um Bearbeitungszeit und ggf. Korrekturen einzuplanen. Bei verspäteter Anmeldung erhebt die GEMA einen 100%igen Strafzuschlag (Verdoppelung des Tarifs).
Wer ist anmeldepflichtig?
Der Veranstalter im rechtlichen Sinn — also die Person oder Firma, die die Veranstaltung wirtschaftlich verantwortet. Bei Kooperationsveranstaltungen (z.B. Verein + Sponsor) müssen beide klar im Veranstaltungsvertrag festgelegt werden, wer GEMA-Schuldner ist. Standard 2026: derjenige, der den Eintritt einbehält bzw. das wirtschaftliche Risiko trägt.
Falle Hauseigentümer: Wenn Sie eine Location vermieten und der Mieter die GEMA nicht anmeldet, kann die GEMA in Einzelfällen den Hauseigentümer in die Mithaftung nehmen (BGH, Az. I ZR 28/14). Lassen Sie sich daher den GEMA-Nachweis vor der Veranstaltung vorlegen.
GEMA-Tarife 2026 im Überblick
Die GEMA arbeitet mit über 50 verschiedenen Tarifen. Die wichtigsten für Eventveranstalter sind:
| Tarif | Anwendungsbereich | Berechnungsgrundlage |
| U-K I | Konzerte mit Eintritt | 5,1 % der Bruttoeintrittsgelder |
| U-K II | Konzerte ohne Eintritt | Pauschale je m² Veranstaltungsfläche |
| M-V | Discos, Bälle, Karneval, Tanz | Eintrittsgeld × Faktor + Flächenpauschale |
| M-U III | Wiedergabe von Tonträgern (Hintergrundmusik) | Pauschale je m² + Saisonzuschlag |
| U-V | Hochzeiten, private Feiern öffentlich beworben | Pauschale je Gäste-Stufe |
| VR-Ö | Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste | Flächenpauschale + Stufentarif |
| U-ST | Straßenmusik bei Stadtfesten | Pauschalbetrag pro Veranstaltungstag |
| R-PEC | Live-Streaming-Events | 10–15 % der Streaming-Einnahmen |
Zusätzlich gilt: Auf alle Tarife wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7 Prozent erhoben (ermäßigter Satz für Kulturlizenzen). Die offiziellen Tarifübersichten finden Sie unter gema.de/musiknutzer/tarife.
Tarif U-K — Konzerte und Live-Musik
Der wichtigste Live-Tarif für Veranstalter heißt U-K (Unterhaltungsmusik — Konzerte) und unterscheidet zwischen Konzerten mit Eintritt (U-K I) und ohne Eintritt (U-K II).
U-K I — mit Eintrittsgeld
Berechnung: 5,1 Prozent der Bruttoeintrittsgelder. Bei einer Veranstaltung mit 500 Besuchern und 15 Euro Tickets ergibt sich:
- Bruttoeinnahmen: 500 × 15 € = 7.500 €
- GEMA-Tarif: 5,1 % × 7.500 € = 382,50 €
- + 7 % MwSt: 26,78 €
- Gesamtbetrag: 409,28 €
U-K II — ohne Eintrittsgeld
Berechnung erfolgt nach Veranstaltungsfläche und Stufe (siehe Tabelle). Für 2026 gelten folgende Pauschalen:
| Veranstaltungsfläche | Pauschale 2026 |
| bis 100 m² | 53,80 € |
| 101–200 m² | 73,30 € |
| 201–400 m² | 108,40 € |
| 401–800 m² | 164,90 € |
| 801–1.500 m² | 252,80 € |
| 1.501–3.000 m² | 378,30 € |
| 3.001–5.000 m² | 505,40 € |
| 5.001–10.000 m² | 758,80 € |
Werte aus GEMA-Tarif U-K II 2026, ohne MwSt. Aktuelle Preise immer auf gema.de prüfen.
Mindestvergütung
Für jeden U-K-Tarif gilt eine Mindestvergütung. Bei U-K I 2026 sind das 51,30 Euro pro Veranstaltung — auch wenn nach Prozentsatz nur 30 Euro herauskämen.
Tarif M-V — Karneval, Disco-Veranstaltungen
Tarif M-V (Musikveranstaltungen mit Tanzcharakter) gilt für Discos, Tanzbälle, Faschingssitzungen und ähnliche Events. Die Berechnung kombiniert Eintrittsgeld und Fläche:
| Eintrittsgeld pro Person | Faktor je m² Tanzfläche |
| kostenlos / unter 5 € | 0,32 € |
| 5–10 € | 0,46 € |
| 10–15 € | 0,68 € |
| 15–25 € | 0,98 € |
| über 25 € | 1,40 € |
Berechnungsbeispiel: Disco mit 350 m² Tanzfläche, Eintritt 12 Euro:
- Faktor je m²: 0,68 €
- 350 m² × 0,68 € = 238 € Grundgebühr je Veranstaltung
- + 7 % MwSt = 16,66 €
- Gesamt: 254,66 € pro Disco-Abend
Wichtig für Vereine: Karnevalsvereine, die Mitglied im
Bund Deutscher Karneval (BDK) sind, profitieren vom Pauschalvertrag mit der GEMA und zahlen oft nur 50 Prozent des regulären Tarifs. Schützenvereine im DSB-Verband haben einen ähnlichen Pauschalvertrag.
Tarif M-U III — Wiedergabe von Tonträgern
Wenn Sie keine Live-Musik haben, sondern Tonträger (CD, Streaming, MP3) wiedergeben — etwa als Disko-DJ, als Hintergrundmusik in Hotels, Restaurants, Fitnessstudios oder Wartezimmern — gilt Tarif M-U III. Die Berechnung erfolgt rein nach Fläche:
| Größe | Tarif Wiedergabe (Jahr) | Tarif Tagesveranstaltung |
| bis 100 m² | 262,80 € | 27,40 € |
| 101–200 m² | 368,90 € | 38,40 € |
| 201–400 m² | 492,80 € | 51,40 € |
| 401–800 m² | 662,80 € | 69,10 € |
| 801–1.500 m² | 948,40 € | 98,90 € |
Hinzu kommt die GVL-Vergütung (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) für ausübende Künstler, etwa 25 Prozent des GEMA-Betrags. Die GEMA fungiert als Inkassozentrale auch für die GVL.
Pauschalverträge & Rabattmöglichkeiten
Wer regelmäßig Veranstaltungen organisiert, sollte einen Pauschalvertrag prüfen. Diese ermöglichen einen Jahrespreis statt Einzelabrechnungen — und bringen 2026 oft 20–30 Prozent Rabatt.
Wichtigste Pauschalverträge 2026
- DEHOGA-Pauschalvertrag (Hotels, Gastronomie): 20 % Rabatt für Mitglieder
- Bund Deutscher Karneval (BDK): bis zu 50 % Rabatt für Karnevalsveranstaltungen
- Deutscher Schützenbund (DSB): 30 % Rabatt für Schützenfeste
- Bundesverband Deutscher Diskotheken (BDDD): Pauschalvertrag M-V mit Rabattstaffel
- Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (BVVS): Pauschalvertrag für Eventagenturen
- Deutscher Sportbund (DOSB): Pauschalvertrag für Sportveranstaltungen
- Deutscher Hochzeitsverband: Empfehlung Pauschal-Tarif U-V
Wie kommt man an den Rabatt?
Pauschalverträge laufen über Verbandsmitgliedschaft. Sie geben bei der Anmeldung Ihre Mitgliedsnummer an, die GEMA prüft die Verbandszugehörigkeit und rechnet den Rabatt automatisch an. Bei einer Mitgliedschaft im DEHOGA z.B. erhalten Sie ein Mitgliedszertifikat, das im GEMA-Portal hinterlegt wird.
Härtefall & Reduktion
Bei nicht-kommerziellen, sozialen oder kulturellen Veranstaltungen kann ein Härtefall-Antrag gestellt werden. Der ist bei der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion formlos einzureichen. Berücksichtigt werden unter anderem:
- Caritative Zweckbindung der Einnahmen
- Defizitär kalkulierte Kulturveranstaltungen kleiner Vereine
- Schul- und Jugendveranstaltungen mit nicht-kommerziellem Charakter
- Wohltätigkeitsveranstaltungen (Bestätigung Finanzamt benötigt)
Reduktionen liegen 2026 typischerweise zwischen 20 und 50 Prozent. Vollständiger Erlass ist selten, aber möglich bei Veranstaltungen ohne kommerziellen Charakter im engeren Vereinsumfeld.
Schritt-für-Schritt-Anmeldung im Online-Portal
Schritt 1: Konto im GEMA-Musiknutzer-Portal anlegen
Aufrufen: www.gema.de/musiknutzer/portal. Klicken Sie auf "Registrierung". Sie benötigen Name, Adresse, E-Mail, Telefon und ggf. Verbandsmitgliedsnummer.
Schritt 2: Veranstaltung anmelden
Im eingeloggten Portal: "Veranstaltung anmelden" auswählen. Sie geben ein:
- Veranstaltungsdatum (Beginn und Ende)
- Veranstaltungsort (PLZ, Adresse, Veranstaltungsfläche in m²)
- Veranstaltungstyp (Konzert, Disco, Hochzeit, Stadtfest…)
- Eintrittsgeld pro Person und erwartete Besucherzahl
- Art der Musik (Live-Band, DJ, Tonträger)
- Bei Live-Musik: Künstlernamen und gespielte Lieder (Musikfolge)
Schritt 3: Tarif auswählen
Das System schlägt automatisch den passenden Tarif vor. Bei Bedarf können Sie alternative Tarife wählen. Achtung: bei falscher Tarifwahl droht spätere Nachforderung.
Schritt 4: Musikfolge hochladen (bei Live-Konzerten)
Innerhalb von 14 Tagen NACH der Veranstaltung müssen Sie eine Setlist mit allen gespielten Stücken hochladen (Format: PDF, XLS oder strukturierte Eingabe im Portal). Pflichtangaben: Titel, Komponist, Texter, Spielzeit. Diese Setlist ist Grundlage für die GEMA-Verteilung an die Urheber.
Schritt 5: Rechnung erhalten und bezahlen
Innerhalb von 5–10 Werktagen erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail. Zahlung per SEPA-Lastschrift oder Überweisung mit Verwendungszweck der Veranstaltungsnummer. Zahlungsfrist: 14 Tage.
Rechenbeispiele für typische Veranstaltungen
Beispiel 1: Vereinsfest mit DJ und 200 Gästen, kein Eintritt
- Tarif: M-U III (Tonträgerwiedergabe)
- Veranstaltungsfläche: 250 m²
- Tagessatz: 51,40 € (Stufe 201–400 m²)
- + 7 % MwSt: 3,60 €
- Gesamtbetrag: 55,00 €
Beispiel 2: Hochzeit mit Live-Band, 120 Gäste, öffentliche Einladung
- Tarif: U-V (Hochzeit öffentlich)
- Pauschale Stufe "100–150 Gäste": 145,80 €
- + 7 % MwSt: 10,21 €
- Gesamtbetrag: 156,01 €
Beispiel 3: Stadtfest mit Live-Bühne, 5.000 Besucher, frei zugänglich
- Tarif: VR-Ö Stadtfest, Größe 1.500 m²
- Tagespauschale: 378,30 €
- Bei 2 Veranstaltungstagen: 756,60 €
- + 7 % MwSt: 52,96 €
- Gesamtbetrag: 809,56 € für 2 Tage
Beispiel 4: Discoveranstaltung Karneval, 600 Gäste, 12 € Eintritt, 400 m² Tanzfläche
- Tarif: M-V Faktor 0,68 €/m²
- Grundgebühr: 400 × 0,68 € = 272,00 €
- BDK-Mitgliedsrabatt 50 %: 136,00 €
- + 7 % MwSt: 9,52 €
- Gesamtbetrag: 145,52 € (ohne BDK-Rabatt: 290,72 €)
Beispiel 5: Live-Streaming Yoga-Kurs mit Musikuntermalung, 250 Teilnehmer, 9,99 € Eintritt
- Tarif: R-PEC (Live-Streaming)
- Bruttoeinnahmen: 250 × 9,99 € = 2.497,50 €
- 10 % Streaming-Tarif: 249,75 €
- + 7 % MwSt: 17,48 €
- Gesamtbetrag: 267,23 €
Strafen bei Nichtanmeldung & Härtefälle
Verspätete Anmeldung
Wer eine Veranstaltung erst NACH dem Ereignis anmeldet, zahlt 100 Prozent Strafzuschlag. Bei einer regulären Gebühr von 200 Euro werden also 400 Euro fällig.
Nichtanmeldung trotz Pflicht
Die GEMA hat ein Außendienst-Team, das Veranstaltungen prüft (sog. "Aufsichtsdienst"). Wird ein nicht angemeldetes Event entdeckt, drohen 2026:
- Tarif zzgl. 100 % Strafzuschlag
- Anwaltskosten der GEMA bei Mahnverfahren
- Bei wiederholter Nichtanmeldung: gerichtliches Mahnverfahren
- In Extremfällen: strafrechtliche Anzeige nach § 106 UrhG (Geldstrafe bis 6 Monatseinkommen oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre)
Haftungsrisiken
Auch ohne strafrechtliche Folge ist der wirtschaftliche Schaden hoch. Eine GEMA-Nachforderung mit Zuschlag und Anwaltskosten liegt für ein typisches Vereinsfest schnell bei 800–1.500 Euro. Faustregel: Anmeldung im Voraus ist in jedem Fall günstiger als nachträgliche Klärung.
Tipp: Selbst wenn Sie unsicher sind, melden Sie die Veranstaltung lieber an. Die GEMA prüft selbst, ob Anmeldepflicht besteht, und storniert kostenlose Anmeldungen — anders herum gilt das nicht.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich für eine Hochzeit oder eine private Feier GEMA bezahlen?
Nein, nicht-öffentliche Familienfeiern (Hochzeiten, Geburtstage, Taufen) im engen Familien- und Freundeskreis sind GEMA-frei (§ 15 UrhG). Sobald jedoch öffentliche Werbung erfolgt, Eintrittsgelder genommen werden oder mehr als ca. 50 Personen außerhalb des engen Bekanntenkreises teilnehmen, ist die Veranstaltung anmeldepflichtig.
Wann muss ich eine Veranstaltung bei der GEMA anmelden?
Spätestens am Werktag VOR der Veranstaltung. Eine spätere Anmeldung führt zu einer Strafgebühr von 100 Prozent (Verdoppelung des Tarifs). GEMA-Vorschlag: Anmeldung 2–4 Wochen im Voraus für stressfreie Bearbeitung.
Was kostet die GEMA für ein Konzert mit 200 Besuchern und 10 Euro Eintritt?
Nach Tarif U-K I (live, mit Eintrittsgeld) zahlen Sie 2026 etwa 5,1 Prozent der Bruttoeinnahmen (200 Tickets × 10 € = 2.000 €), also rund 102 Euro netto, plus 7 Prozent Mehrwertsteuer = ca. 109 Euro. Mit GEMA-Mitgliedschaft im DEHOGA oder Vergleichsverband oft 20 Prozent Rabatt.
Was sind Pauschalverträge bei der GEMA?
Pauschalverträge ermöglichen einer Location oder einem Verband, eine jährliche Pauschalgebühr für alle Veranstaltungen zu zahlen. Beispiele: Pauschalvertrag DEHOGA-Bundesverband, Pauschalvertrag VPLT, Pauschalvertrag Deutscher Karneval-Verband. Mitglieder dieser Verbände erhalten in der Regel 20 Prozent Rabatt auf Einzeltarife.
Wie melde ich eine Veranstaltung über das GEMA-Portal an?
Über www.gema.de/musiknutzer/portal können Sie kostenlos ein Konto anlegen, dort die Veranstaltung anmelden, eine Musikfolge hochladen und das passende Tarifmodell auswählen. Die Bestätigung mit Rechnung erfolgt innerhalb von 5–10 Werktagen, Zahlung per SEPA-Lastschrift oder Überweisung.
Was ist die Musikfolge und warum muss ich sie einreichen?
Die Musikfolge ist die Liste aller bei der Veranstaltung gespielten Stücke (Setlist). Sie ist Pflicht bei Live-Konzerten und muss innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltungsende eingereicht werden. Auf Basis der Musikfolge verteilt die GEMA die eingenommenen Tantiemen an die berechtigten Komponisten und Texter. Ohne Musikfolge fließt das Geld in einen pauschalen Verteilungstopf — die korrekte Vergütung der Urheber wird dann zufällig.
Was ist der Unterschied zwischen GEMA und GVL?
Die GEMA verwertet die Rechte der Komponisten, Texter und Verleger (Urheberrechte). Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) verwertet die Rechte der ausübenden Künstler (Sänger, Musiker, Schauspieler). Bei der Wiedergabe von Tonträgern wird automatisch beides fällig — die GEMA fungiert als Inkasso für beide Gesellschaften (Tarif M-U). Beträge: GEMA ca. 75 Prozent, GVL ca. 25 Prozent der gesamten Lizenzgebühr.
Wie wird GEMA-freie Musik nachgewiesen?
Sie müssen schriftlich nachweisen, dass kein GEMA-Vertretungsverhältnis besteht. Akzeptiert werden: Lizenzvertrag mit einem Komponisten der nicht GEMA-Mitglied ist, Eigenkomposition (mit Erklärung des Komponisten), Public-Domain-Werke (z.B. Klassik vor 1955). Creative-Commons-Lizenzen sind nur GEMA-frei, wenn die Komponisten KEIN GEMA-Mitglied sind. Bei Mischmusik (z.B. einige GEMA-Werke + einige eigene Stücke) wird der gesamte Konzertabend als GEMA-pflichtig betrachtet.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Konkrete Tarife und Sonderfälle erteilt die GEMA-Bezirksdirektion. Bitte konsultieren Sie für Ihre individuelle Situation einen Fachanwalt für Urheberrecht oder Steuerberater.
Quellen & Weiterführende Informationen